Folgende Nachricht erreichte uns von KVG (dem Busunternehmen für die Schulbusse). Natürlich gilt das auch für alle anderen Busse, aber bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder entsprechend ausgestattet sind, wenn sie mit dem Bus zur Schule kommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab sofort eine neue Regelung: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen in Folge über 100, gilt ab dem übernächsten Tag, dass eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) als Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss
- in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs,
- in den zugehörigen Bahnhofsgebäuden,
- in S- und U-Bahn-Stationen,
- an Straßenbahnhaltestellen,
- auf Bahnsteigen,
- an Bushaltestellen.
Eine OP-Maske reicht nicht aus.
Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.
Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.
Den tagesaktuellen Inzidenzwert für den Main-Kinzig-Kreis, kann dem MKK COVID-19-Dashboard entnommen werden.
Ausführliche Informationen zu den zugelassenen Masken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.