kopf geisbergschule

Aktuelle Informationen

Auch an der Geisbergschule wurde am 19.11.2021 fleißig vorgelesen (und natürlich gespannt zugehört). Das Thema des bundesweiten Vorlesetages war dieses Jahr "Freundschaft und Zusammenhalt". Hier ein paar Impressionen vom Vorlesen, Zuhören, Basteln, Malen und Rätseln ...

Klassen 1 beim Vorlesetag 2021Klassen 2 beim Vorlesetag 2021Klassen 3 beim Vorlesetag 2021Klassen 4 beim Vorlesetag 2021

Hier gibt es nochmal den Elternbrief aus dem Hessischen Kultusministerium zum Nachlesen. Darin stehen Informationen zum weiteren Ablauf der Unterrichtsorganisation nach dem Beenden der beiden Präventionswochen.

Elternbrief HKM 04.11.2021

Hier finden Sie das Elternschreiben von Kultusminister Lorz mit Informationen zur Unterrichtsorganisation nach den Herbstferien (Präventionswochen) und der Handhabung des Testheftes während der Ferien.

Elternschreiben HKM (06.10.2021)

Wie immer am letzten Schultag vor den Ferien ist am Freitag, 08.10.21 für alle Schüler von der 1. bis zur 3. Stunde Unterricht. Bitte beachten Sie das Schreiben (das auch in Papierform per Ranzenpost verteilt wurde) zur Organisation, da wir die Kinder nach wie vor zeitversetzt nach Hause schicken müssen.

Elternbrief zum letzten Schultag vor den Herbstferien 2021

Liebe Eltern, hier können Sie sich die aktuelle Elterninfo der Geisbergschule herunterladen. Sie ist hauptsächlich für Neuzugänge gedacht. Doch können auch "alte Hasen" hier bei Bedarf Absprachen und Schulregeln sowie weitere Informationen (zum Beispiel Ferientermine) nachlesen.

Elterninfo Schuljahr 21/22

Aufgrund der Überschreitung der 100er-Inzidenz-Marke gilt seit Montag, 6. September bis 20. September eine neue Allgemeinverfügung.

Sie können diese auf www.mkk.de einsehen:
Allgemeinverfügung 100er Inzidenz

Hier können Sie sich den Elternbrief von Prof. Dr. Lorz zum Beginn des Schuljahres 2021/22 herunterladen.

Elternbrief HKM 21/22

Wie bereits im Elternbrief zum Ende des letzten Schuljahres angekündigt, starten wir am Montag mit allen Klassen von der 2. bis zur 4. Stunde.

Von Dienstag bis Freitag gelten folgende Unterrichtszeiten für die einzelnen Jahrgänge:

Jahrgang 1: 1. bis 4. Stunde

Jahrgang 2: 2. bis 5. Stunde

Jahrgang 3: 1. bis 5. Stunde

Jahrgang 4: 2. bis 6. Stunde

 

Es findet zum größten Teil Klassenlehrerunterricht statt.

 

Ab Montag, 06. September findet Unterricht nach Plan statt. Die Stundenpläne werden im Lauf der ersten Woche durch die Klassenlehrer verteilt.

 

Am nächsten Samstag begrüßen wir unsere neuen Erstklässler in der Geisbergschule.

Aufgrund der aktuellen Situation dürfen an der der Feier nur die Erstklässler, ihre Eltern und die Geschwister teilnehmen.

Weitere Besucher (Großeltern, Paten, Freunde usw.) dürfen aufgrund der Abstandsregelungen leider nicht anwesend sein.

 

Bitte denken Sie daran, dass alle Personen über sechs Jahren geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

 

Für die Rückmeldungen über die teilnehmenden Personen danken wir allen. Das hat sehr gut geklappt.

Hier können Sie sich die neuen Informationen des HKM zur Durchführung von Antigen-Selbsttests an Schulen im Schuljahr 2021/22 herunterladen.

Elternschreiben HKM Selbsttests SJ 21/22 (24.08.2021)

Liebe Eltern,
das folgende Schreiben mit Informationen zum geplanten Start nach den Sommerferien vom Kultusministerium können Sie sich hier downloaden und durchlesen. Bitte verfolgen Sie auch während der Ferien die Pressemitteilungen und haben Sie einen Blick auf Ihr Email-Postfach, da sich die Situation auch wieder ändern kann.
Elternschreiben des HKM (13.06.2021)

Liebe Eltern unserer zukünftigen Erstklässler,
damit Sie sich und Ihr Kind schon gut ausstatten können, finden Sie hier die Materialliste für das erste Schuljahr.
Materialliste 1. Klasse

Für unsere Schule haben wir eine halbe Stelle für einen Sozialpädagogen oder eine Sozialpädagogin als sogenannte UBUS-Kraft zu besetzen. Das Auswahlverfahren läuft über das Staatliche Schulamt Hanau.

Die möglichen Aufgaben der sozialpadagogischen Fachkräfte können Sie unter den pdf-Dateien "Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an Grundschulen in Hessen, Erlass vom 01. Februar 2018" und
"Erlass zur Änderung des Erlasses zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an Grundschulen in Hessen vom 1. Februar 2018, Erlass vom 01. Juli 2018"
unter folgenden Link https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/personal- schulleitunglehrkraeftesozial-paedagogen
einsehen.

 

Unsere Anforderungen:
Die Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft setzt einen der folgenden Abschlüsse voraus:
[·]Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
[·]Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
[·]Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter
[·]Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
[·]Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Bei mehreren Bewerbungen mit unterschiedlichen Qualifikationen erfolgt die Auswahl nach folgender Reihenfolge:
[·]Sozialpädagogik (Bachelor/Master/Diplom) bevorzugt mit staatlicher Anerkennung
[.]Sozialarbeit (Bachelor/Master/Diplom)
[·]Kindheitspädagogik
Erwünschte Anforderungen nachstehend:
-Unterstützung im Unterricht im Umgang mit Kindern im Förderbedarf
-Unterstützung in der Eltern- und Förderplanarbeit
-Unterstützung im Bereich "Förderung/Forderung".
Erfahrungen und Nachweise hierzu wären natürlich äußerst wünschenswert.

 

 

Am Freitagvormittag wurde vom Hessischen Sozialministerium bekanntgegeben, dass der Main-Kinzig-Kreis ab Sonntag, 23. Mai in Stufe 1 zurückgestuft wird. Das Staatliche Schulamt hat dies für die Schulen bestätig.

Damit startet am Dienstag, 25. Mai (Montag ist Feiertag!) wieder der eingeschränkte Regelunterricht:
Alle Kinder kommen jeden Tag zur Schule.
Die Stundenpläne dazu verteilen die Klassenlehrerinnen.
Es gibt keine Notbetreuung mehr.
Es besteht weiterhin Masken- und Testpflicht.

Liebe Eltern, wir haben wieder neue Informationen bekommen über die geplanten weiteren Schritte in den Schulen bis zum Schuljahresende. Hier können Sie nachlesen, was geplant ist, wenn die Inzidenzzahlen weiter sinken und wie mit Versetzungen umgegangen werden soll.
Elternschreiben HKM vom 12.05.2021
Anlage zum Elternschreiben HKM vom 13.05.2021

Der Main-Kinzig-Kreis wird aufgrund der gefallenen Inzidenzen in den letzten fünf Werktagen ab dem 09.05.21 wieder in die Kategorie unter 165 eingestuft.
Somit beginnt auch bei uns an der Geisbergschule am Montag, 10.05.21 wieder der Wechselunterricht. Wir starten mit Gruppe B, da Gruppe A zuletzt in der Schule war. Die Anfangs- und Schlusszeiten bleiben wie auch beim letzten Wechselunterricht bestehen. Wir freuen uns sehr, die Kinder wieder regelmäßig vor Ort zu sehen!

Vorraussichtlich werden wir dank der gesunkenen Inzidenzzahlen ab Montag in den Wechselunterricht starten können. Endgültig steht es erst am morgigen Freitag fest, wenn wir die Meldung vom Schulamt bekommen haben.
Wir beginnen mit den B-Gruppen, da die A-Gruppen zuletzt in der Schule waren.

Sobald eine endgültige Meldung da ist, geben wir dies hier auf der Homepage und in den üblichen Informationskanälen weiter.

Folgende Nachricht erreichte uns von KVG (dem Busunternehmen für die Schulbusse). Natürlich gilt das auch für alle anderen Busse, aber bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder entsprechend ausgestattet sind, wenn sie mit dem Bus zur Schule kommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab sofort eine neue Regelung: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt  an drei Tagen in Folge über 100, gilt ab dem übernächsten Tag, dass eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) als Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss

  • in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs,
  • in den zugehörigen Bahnhofsgebäuden,
  • in S- und U-Bahn-Stationen,
  • an Straßenbahnhaltestellen,
  • auf Bahnsteigen,
  • an Bushaltestellen.

Eine OP-Maske reicht nicht aus.

Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.

Den tagesaktuellen Inzidenzwert für den Main-Kinzig-Kreis, kann dem MKK COVID-19-Dashboard  entnommen werden.

Ausführliche Informationen zu den zugelassenen Masken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Liebe Eltern,
gerade erreichte uns vom Staatlichen Schulamt folgende Meldung:

Für den Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis wurde heute, Sonntag, 25. April 2021, neu die Zuordnung zu Stufe II bekanntgegeben.

II. Inzidenz von mehr als 165

Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.

Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt.

Es gilt somit im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis ab - dem übernächsten Tag  -  Dienstag, 27. April 2021, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.

Weitere Informationen folgen!!

Liebe Eltern, hier können Sie sich den Informationsbrief des Hessischen Kultusministeriums zu den neuen Regelungen durch die sogenannte Notbremse des Bundes herunterladen. Derzeit gilt für uns im Main-Kinzig-Kreis die Stufe zwischen 100 und 165. Es findet also weiterhin zunächst Wechselunterricht statt.
Informationsschreiben HKM (23.04.2021)

Über die Elternbeiräte wurden bereits die Informationen zum Start des Unterrichts am Montag weitergegeben. Hier können Sie sich den Brief noch einmal herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass Sie an den Präsenztagen die erste Viertelstunde nach Unterrichtsbeginn Ihres Kindes auf der angegebenen Nummer zu erreichen sind, damit Sie im Fall eines positiven Testergebnis zügig die Abholung Ihres Kindes veranlassen können.
Zudem kam eine Information vom Main-Kinzig-Kreis: Die Testzentren haben extra für die Testungen von Schülern und Lehrern ihre Kapazitäten erhöht und am Wochenende Zeitschienen eingerichtet, in denen Schüler und Lehrer ohne Termin vorbeikommen können.
Elternbrief Unterricht nach den Osterferien (16.04.2021)
Information vom MKK zu Testkapazitäten (16.04.2021)

Liebe Eltern! Zu Beginn der Ferien haben Sie bereits eine Einwilligungserklärung für die Selbsttests bekommen. Da der Nachweis eines Tests (durch Selbsttest in der Schule oder durch ein Testzentrum) nun verpflichtend ist, wurde die Erklärung angepasst. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind in der Schule die Selbstests durchführt, dann muss die neue Einwilligungserklärung unterschrieben werden.
Einwilligungserklärung NEU

Liebe Eltern! Wie Sie bereits durch die Presse erfahren konnten, wird der vor den Ferien geplante eingeschränkte Regelunterricht auf Grund der derzeitigen Situation doch nicht starten können. Wir beginnen also am Montag, 19.04.2021 mit Wechselunterricht. In Präsenz beginnt Gruppe B (da vor den Ferien zuletzt Gruppe A in Präsenz war). Weitere Informationen zur Umsetzung der Testpflicht bekommen Sie zeitnah, nachdem sich das Kollegium zur Planung getroffen hat.
Das offizielle Elternschreiben von Kultusminister Professor Lorz können Sie sich hier ebenso herunterladen und sich über die geplanten Schritte informieren.
Elternschreiben vom HKM 13.04.2021